2006-11-14: Inhaber: Die Eintragung laufende Nummer 1, betreffend den persönlich haftenden Gesellschafter Top Radiovermarktungs Geschäftsführungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 83060 B) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Änderung zu Nr. 1; Persönlich haftender Gesellschafter:; Top Radiovermarktungs Geschäftsführungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 83060 B); Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gleiches gilt für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern, falls der Geschäftsführer der Komplementärin zugleich Geschäftsführer eines Gesellschafters ist..
2008-01-17: Inhaber: persönlich haftender Gesellschafter:; 2. Pehlke, Stefanie, *12.09.1958, Kronshagen; von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.
2011-06-29: Firma: Geändert, nun:; Top Radiovermarktung GmbH & Co. KG Änderung zu Nr. 1:; nach Umfirmierung nun; Persönlich haftender Gesellschafter:; Top Radiovermarktung Geschäftsführung GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 83060 B); Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gleiches gilt für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern, falls der Geschäftsführer der Komplementärin zugleich Geschäftsführer eines Gesellschafters ist..
2018-01-15: Firma: Geändert, nun: medienzentrum Berlin GmbH & Co. KG; Änderung zu Nr. 1: Aktualisierung der Firma, wie folgt: Persönlich haftender Gesellschafter: medienzentrum Berlin Geschäftsführung GmbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 83060 B); Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gleiches gilt für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern, falls der Geschäftsführer der Komplementärin zugleich Geschäftsführer eines Gesellschafters ist.