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meflex GmbH

Fernbetätigungssysteme, Baugruppen, Gebereinheiten/Fußpedale..., Fernbetätigungen, Stellung
Adresse / Anfahrt
Schulstraße 61
35614 Aßlar
Kontakt
23 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 23 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.1983, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: MFB Controls GmbH) und § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mülheim an der Ruhr (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 14601) nach Aßlar beschlossen. Geschäftsanschrift: Schulstraße 61, 35614 Aßlar. Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Fernbetätigungen gleich welcher Art. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Seger, Uwe, Ehringshausen, *19.12.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Krakau, Michael, Hamm, *06.09.1964.

2021-01-05:
Von Amts wegen ergänzt, nun: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MGM Module und Geräte-Manufaktur Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Mülheim an der Ruhr verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.