2010-06-25: Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 12 (Verfügungen über Geschäftsanteile), 13 (Tod eines Gesellschafters), 14 (Folgen des Ausscheidens) und 15 ( Liquidation der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung am 04.05.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. Neue Firma: microPLAN IT Systemhaus GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Planung, Realisierung und Betreuung von IT-Systemen und Durchführung von allen im IT-Umfeld anfallenden Dienstleistungen.
2016-05-31: Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen.
2019-08-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2019 mit der microPLAN mak Systemhaus GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.