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miniMax Sport- und Kinderpark Mindelheim GmbH

Freizeitcenter, Einzelticket, Fahrchip..., Mi-Fr, Bonuskarten, THU FRI SAT, TUE WED THU, WED THU FRI, WED THU, TUE WED, THU FRI
Adresse / Anfahrt
Werner-von-Siemens-Straße 4
87719 Mindelheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2019. Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 4, 87719 Mindelheim. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Sport- und Kinderparks mit Indoor-Spielplatz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Aschenbrenner, Frank, Mindelheim, *11.10.1972; Aschenbrenner, Andrea Stefanie, Mindelheim, *25.01.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 13.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 und Zustimmung des Inhabers vom 13.08.2019 das unter der Firma miniMax Sport- und Kinderpark, Inh. Frank Aschenbrenner e.K. mit Niederlassung in Mindelheim (Amtsgericht Memmingen HRA 13250) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Aschenbrenner, Frank, Mindelheim, *11.10.1972 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.