2007-10-18: Der Verein hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 16.08.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2007 einen Teil seines Vermögens als Gesamtheit durch Ausgliederung auf die missio Verlags- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in München (Amtsgericht München; HRB 55093) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.