2007-10-10: Familienname geändert nun: Geschäftsführer: Mitra, Cornelia, Hamburg, *28.06.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-01-11: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Satz 1 und 3 beschlossen. Neue Firma: mitra Kommunikationsagentur GmbH.
2022-02-16: Änderung zur Geschäftsanschrift: Papenstraße 23, 22089 Hamburg.
2022-07-27: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Mitra, Cornelia, Hamburg, geb. 28.06.1971 übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.