Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

mj-consulting Michael Jahnke e.K.

DIN VDE Normen, Normen und Arbeitssicherheit, VDE Normen..., DIN VDE, Seminarlösungen
Adresse / Anfahrt
Auestraße 5
29352 Adelheidsdorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-08-30:
mj-consulting Michael Jahnke e.K., Adelheidsdorf OT Großmoor (Finkenweg 6, 29352 Adelheidsdorf OT Großmoor, Handel, Vertrieb, Installation von Software für Makler- und Hausverwaltungen. Handel, Vertrieb, Installation von andersartigen Softwareprodukten. Programmierung von eigener Software sowie der Handel, Vertrieb und Installationen. Allgemein Hard und Software für Handel, Vertrieb und Installationen. Vermietung von Webspace und Domainregistrierungen. Internetdienstleiter in den Bereichen Webspace, Domain, Datenbanken. Planen, realisieren und ausführen von Datennetzwerken. Softwareschulungen. Vertrieb, Beratung und Schulung im Bereich VDE-Normen. Messungen nach BGV A3 durchführen. Erstellung von Auswertungen nach BGV A3.). Einzelkaufmann. Inhaber: Jahnke, Michael, Adelheidsdorf OT Großmoor, *05.12.1968.

2015-02-23:
Neue Geschäftsanschrift: Auestraße 5, 29352 Adelheidsdorf.

2019-09-27:
Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2019 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die mj-consulting GmbH & Co KG mit Sitz in Adelheidsdorf übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing