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mount E. Deutschland GmbH

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Lauentor 12
99084 Erfurt
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4x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 82747 B), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und die Einfügung des § 13 (Öffnungsklausel) sowie die Änderung des § 16 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Kupferhammermühlgasse 1, 99084 Erfurt. Gegenstand des Unternehmens: ist die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Beratungsdienstleistungen kaufmännischer Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Steudten, Mischa, Erfurt, *21.07.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-09-17:
Eintragung laufende Nummer 1, Spalte 6 a) auf Grund Schreibfehler von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 82747 B), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und die Einfügung des § 13 (Öffnungsklausel) sowie die Änderung des § 16 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2012-10-17:
Änderung der Geschäftsanschrift: Lauentor 12, 99084 Erfurt.

2013-08-28:
Die E-NI GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 506466) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.