2014-01-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.01.2014. Gegenstand des Unternehmens: Softwareentwicklung und Websitenerrichtung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rother, Michael, Augsburg, *04.05.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-01-31: Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.783,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 33.783,00 EUR.
2018-08-11: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR, davon 74,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens mpunkt media marketing services e. K. mit dem Niederlassung in Augsburg und die Änderung des § 3 Ziff. 3.1 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Neues Stammkapital: 33.883,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 26.07.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das unter der Firma mpunkt marketing media services e.K. mit Niederlassung in Augsburg betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Rother, Michael, Augsburg, *04.05.1968 übernommen, soweit nicht Teile in dem Vertrag ausdrücklich ausgenommen worden sind. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-11: Die Ausgliederung wurde am 10.08.2018 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .