2021-12-28: Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.08.2014, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 19.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Bretten (bisher: Amtsgericht Mannheim, HRB 240802) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Amelia-Mary-Earhart-Straße 14, 60549 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Beratung sowie die Entwicklung, Herstellung, Betrieb und der Vertrieb von finanzmathematischer und betriebswirtschaftlicher Software für andere Unternehmen und die Abhaltung von Fachseminaren. Grundkapital: 585.789,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Harkort, Michael Peter, München, *31.01.1968; Meiss, Liane Elfriede, Frankfurt am Main, *10.10.1963; Dr. Schlottmann, Frank, Bischweier, *17.07.1971; Willkomm, Johannes, Frankfurt am Main, *16.03.1971. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dietrich, Peter, Putzbrunn, *27.06.1960; Döscher, Alexandra Birgit, München, *16.06.1966; Heckl, Michael, München, *24.02.1958; Kristen, Helmut Herbert, München, *07.08.1966; Wienand, Uwe, Frankfurt am Main, *19.04.1965; Wittemer, Herbert, München, *02.03.1965. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
2022-07-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2022 mit der impavidi GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, 113455 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.