2019-08-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2019. Geschäftsanschrift: c/o CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung von Kunst und Kultur; b) die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe; c) die Förderung der Bildung und Erziehung; und d) die Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 AO. Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und/oder in gleichem Umfang verwirklicht werden und es besteht keine bestimmte Rangfolge oder Verhältnismäßigkeit zwischen den einzelnen Zwecken. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die finanzielle und ideelle Unterstützung von gemeinnützigen Musikschulen, sowie sonstigen Einrichtungen und Projekten der künstlerischen und musikalischen Erziehung und musiktherapeutischer Projekte; die Förderung musikalisch begabter und/oder i.S.d. § 53 AO bedürftiger Kinder/Jugendlicher, insbesondere durch die Vergabe von Stipendien und sonstige finanzielle Unterstützung; die Anschaffung und leihweise Vergabe sowie die dauerhafte Überlassung von Instrumenten, Lehrmaterial, etc.; - die Durchführung von Konzerten und Musikwettbewerben. Die Gesellschaft darf - im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung - ihren Gesellschaftszweck auch durch Hilfspersonen oder auch dadurch verwirklichen, dass sie andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts ideell oder materiell durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung des Gesellschaftszwecks nach Absatz unterstützt (§ 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO) oder Zuwendungen zu deren Vermögensausstattung macht (§ 58 Nr. 3 AO). Stammkapital: 300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Zerr, Volker, Stuttgart, *23.09.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.