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muxmäuschenwild GmbH

MMW, Gewobag, L'Osteria..., Markenfundaments, Angebotspakete, EO, Activation, Aktivierungskampagnen, VOICES, Speakerinnen
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Naunynstraße 38
10999 Berlin
1x Adresse:

Eichenstraße 4
12435 Berlin


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2x HR-Bekanntmachungen:

2018-12-20:
Firma: muxmäuschenwild GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Naunynstraße 38, 10999 Berlin; Gegenstand: Kommunikationsagentur, insbesondere in den Bereichen Kommunikationsberatung, PR, Marketing, Eventmanagement und Markenentwicklung; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Kopper, Julia, *03.05.1982, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.11.2018

2019-02-14:
Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.01.2019 ist das Stammkapital zum Zweck der Spaltung um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.01.2019 das von Frau Julia Kopper unter der Firma Julia Kopper e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 55418) betriebene Unternehmen übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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