2010-11-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.10.2010. Geschäftsanschrift: Ammerseestraße 4, 82061 Neuried. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Vertrieb und Beratung von Softwarelösungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Weber, Matthias, Neuried, *03.06.1983.
2013-04-10: Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2012 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Garching b. München, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Schleißheimer Str. 39, 85748 Garching b. München. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Weber, Matthias, Garching b. München, *03.06.1983.
2013-12-27: München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2013 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
2017-03-24: München. Die Gesellschafterversammlung vom 9.3.2017 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung, Handel/Vertrieb, Vermietung, Beratung, Wartung und Betreuung von Software- und Hardwarelösungen auf dem Gebiet der Informations- und Telekommunikationstechnologie zur elektronischen Datenverarbeitung, Bereitstellung ebensolcher Soft- und Hardware als leistungsabhängiges Mietmodell via Internet, sowie Unternehmensberatung, Prozessanalyse und Prozessoptimierung in Bezug auf Einsatz von IT. Das Unternehmen stellt Marktinformationen bereit, vermittelt Kundenkontakte im Bereich betrieblicher Software-Anwendungen und berät Hersteller und Anbieter solcher Lösungen im Hinblick auf PR, Marketing, Vertrieb, Entwicklung oder Beratung. Die QITT GmbH mit dem Sitz in Garching b. München (Amtsgericht München HRB 201204) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 9.3.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.