2010-01-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2009. Geschäftsanschrift: Ahornöder Straße 9-13, 94078 Freyung. Gegenstand des Unternehmens: Der Aufbau und Betrieb einer Internetpräsenz (Hardware und Software), Entwicklung und Vetrieb von Hard- und Software, Programmirung, Bereitstellung von und Handel mit Daten, Beratung im IT-Bereich und im Bereich der Haustechnik. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weigerstorfer, Karin, Freyung, *21.11.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-03-16: Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2011 hat die Änderung der §§ 8 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung) und 10 (Anteilsübertragung kraft Erbfolge) der Satzung beschlossen.
2012-01-20: Bestellt: Geschäftsführer: Ahrens, Christian, Freyung, *28.10.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-07-18: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 hat den Wegfall des § 10 (Anteilsübergang kraft Erbfolge) des Gesellschaftsvertrags beschlossen.
2019-03-08: Die my TGA connect GmbH mit dem Sitz in Freyung ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.