2006-02-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2005. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software sowie die Erbringung von Dienst-, Beratungs- und Schulungsleistungen im Umfeld produzierender Unternehmen. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder verwandter Art oder Beteiligungen an solchen Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, soweit die rechtlichen Vorausssetzungen dafür erfüllt sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Narr, Claus, Oelde, *03.01.1977; Schoth, Axel, Aachen, *26.04.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2008-10-20: Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: myOpenFactory Software GmbH.
2010-03-12: Änderung der Geschäftsanschrift: Pontdriesch 10, 52062 Aachen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Carsten, Herzogenrath, *11.05.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Narr, Claus, Oelde, *03.01.1977; Schoth, Axel, Aachen, *26.04.1968. Prokura erloschen: Kampker, Achim, Aachen, *02.01.1976.
2012-07-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der myOpenFactory GmbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 17631) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.