2012-05-15: ; Curry Kindl GmbH; Berlin; Geschäftsanschrift:; Stubenrauchstraße 37 a, 14167 Berlin; Der Verkauf von Currywürsten und diversen Speisen, Getränken sowohl alkoholisch als auch nicht alkoholisch. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.; Geschäftsführer:; 1. Kasprzak, Christopher, *08.08.1984, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.03.2012.
2014-02-17: Firma: MVM Web Ventures DOTCOM GmbH; Gegenstand: Die Beteiligung und Gründung von insbesondere in der Internetbranche tätigen Tochterunternehmen im In- und Ausland, einschließlich des Managements von Gesellschaften im In- und Ausland im eigenen Namen, auf eigene Rechnung nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Die erlaubnisfreie Beratung von Webseiten und Online-Shops sowie Konzeption, Marketing und Projektierung selbiger. Die Vermittlung von Personal im IT Bereich (Entwickler, Grafiker, Copywriter etc.); Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kasprzak, Christopher; Geschäftsführer: 2.
Nebus, Matthias, *05.02.1983, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.01.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand).
2015-10-12: Geschäftsführer: 3.
Rotecki, Tomasz Adam, *22.08.1982, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-12-22: Firma: mybudapester.com GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 43, 10719 Berlin; Gegenstand: Das Entwickeln und Betreiben der Online-Plattform www.mybudapester.com, über die Schuhe, Taschen und Accessoires, insbesondere unter der Marke "Budapester" und aus dem sonstigen Luxussegment, vertrieben werden, sowie die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb solcher Waren und alle mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Geschäftsführer: 4.
Schläwicke, Andreas, *05.10.1957, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Nebus, Matthias; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Rotecki, Tomasz Adam; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der AS Luxury Budapester.com GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 168885 B) um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile, jetzt Ziffer 3) sowie in Ziffer 1 (Firma) und Ziffer 2 (Gegenstand) und insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ASLuxury Budapester.com GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 168885 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.