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n+MW Steuerberatungsgesellschaft mbH

Gehaltsabrechnungen, Kontinuierliche Fort, Unternehmensgründung..., Personals, Minderung der Steuerbelastung, Steuerberaterkammer Saarland, Vergleichsberatung, Steuerplanung, NMW
Adresse / Anfahrt
Saarbrücker Straße 3
66564 Ottweiler
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-09-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2010. Geschäftsanschrift: Am Kreuzbrunnen 7, 66564 Ottweiler. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Nicole, Ottweiler, *23.01.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-01-18:
Nach Änderung des Familiennamens infolge Heirat neu vorgetragen, nun: Geschäftsführerin: Wagner-Müller, Nicole, Ottweiler, *23.01.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-09-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz), 5 (Stammkapital, Stammeinlage), 12 (Jahresabschluss und Lagebericht), 16 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 23.500,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: n+mw Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsanschrift: Saarbrücker Straße 3, 66564 Ottweiler.

2014-12-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlage) beschlossen.

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