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nanobike GmbH

Internet und Onlinemedien, Fahrradgeschäft, Gravel Bike..., Cube, Rennrad, MTB, Cannondale, Statt, Liter
Adresse / Anfahrt
Oberspreestraße 183-185
12555 Berlin
2x Adresse:

Karl-Marx-Allee 46
10178 Berlin


Melitta-Schiller-Straße 16
12526 Berlin


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2 Ansprechpartner/Personen
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mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 2007
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-10-14:
Firma: nanobike GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Oberspreestraße 183 - 185, 12555 Berlin; Gegenstand: Online-Handel mit Fahrrädern, Ersatzteilen, Zubehör und Bekleidung; Groß- und Einzelhandel von Fahrrädern und Zubehör; erlaubnisfreie Serviceleistungen und fachkundige Beratung; Fahrradvermietung; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Matiske, Marco, *09.11.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Rorarius, Marcus, *12.08.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.08.2016 mit Änderung vom 20.09.2016 in § 2 , § 7 (Geschäftsjahr und Bekanntmachungen) und § 11 (Gründungsaufwand); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der nanobike OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52372 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.08.2016; 20.09.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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