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nemec-tv GmbH

Rundfunk und Fernsehen, Persönlicher Trainer, Executive Sparringspartnern..., Generalistin, ACEUP, Niewiarra, Transformational Leadership, Coachee, Retrotour
Adresse / Anfahrt
Wilhelmstraße 62
65183 Wiesbaden
1x Adresse:

Unter den Eichen 5
65195 Wiesbaden


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-12-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2010. Geschäftsanschrift: Unter den Eichen 5, 65195 Wiesbaden. Gegenstand: die Ideenfindung, Konzeption und Produktion von Film- und Fernsehprodukten, die Einrichtung und der Betrieb eines Internetfernsehens und alle Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nemec, Peter, Taunusstein, *29.03.1945, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-06:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 62, 65183 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführerin: Nemec, Dorette, Taunusstein, *15.12.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-06-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der nemecnetwork GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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