2020-10-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2020. Geschäftsanschrift: Tibarg 31, 22459 Hamburg. Gegenstand: Die Herstellung von Software zur Optimierung geschäftlicher Abläufe sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft Beratungen im Bereich Cyber-Security. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Brox, Thomas, Königstein im Taunus, *08.05.1964; Krohn, Ralf, Ellerbek, *16.04.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Hoppstädter, Maike, Bleckede, *12.05.1975; Rafii, Bijan, Hamburg, *04.06.1967; Rößler, Silvana, Wöllstadt, *01.09.1979. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der networker, solutions GmbH (künftig: nws networker Holding GmbH) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 84046) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.08.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der übertragenden nws networker Holding GmbH (vormals: networker, solutions GmbH) am 01.10.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.