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netzwerk freier finanzberater Thomas Kliem GmbH & Co. KG

Geldanlage/Altersvorsorge, Fachmakler, Altersvorsorge/Geldanlage..., Amtsgerichtsplatz, Berufszugang, Gewerbesitz, Pflegezusatzversicherungen
Adresse / Anfahrt
Perelsplatz 11
12159 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-27:
§ 34d Abs 1 GewO; Maklertätigkeit gem. § 34c Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GewO; Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO; die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagenvermittlung von: Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen sowie die Beratung im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, selbst oder durch Kooperation im Rahmen eines Netzwerkes freier Finanzberater.). Firma: netzwerk freier finanzberater Thomas Kliem GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Perelsplatz 11, 12159 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. nff Geschäftsführungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 167827 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2015-10-08:
§ 34d Abs 1 GewO; Maklertätigkeit gem. § 34c Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GewO; Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO; die Erlaubnis umfasst die Finanzanlagenvermittlung von: Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen sowie die Beratung im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, selbst oder durch Kooperation im Rahmen eines Netzwerkes freier Finanzberater.). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 23.04.2015 mit Änderung vom 12.08.2015 das Einzelunternehmen Thomas Kliem e.K. (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 50812) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitig erfolgter Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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