2013-10-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2013. Geschäftsanschrift: Donnersbergring 20, 64295 Darmstadt. Gegenstand: ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Gebäuden und anderen Bauwerken, beratende Tätigkeiten im Zusammenhang damit sowie die Orts-, Stadt- und Raumplanung. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Höhne, Thilo, Darmstadt, *15.02.1965; Scharabi, Karim, Darmstadt, *10.11.1967; Schiffer, Philipp, Darmstadt, *18.08.1966; Schuh, Jochen, Darmstadt, *16.04.1966; Schwieger, Markus, Darmstadt, *15.04.1967; Witan, Oliver, Darmstadt, *18.08.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der netzwerkarchitekten PartG, Partnerschaft Höhne, Scharabi, Schiffer, Schuh, Schwieger, Witan Architekten, Stadtplaner und Ingenieure (Amtsgericht Frankfurt am Main, PR 1080) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 31.200,00 EUR.
2013-12-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der netzwerkarchitekten PartG, Partnerschaft Höhne, Scharabi, Schiffer, Schuh, Schwieger, Witan Architekten, Stadtplaner und Ingenieure mit Sitz Darmstadt (Amtsgericht Frankfurt am Main, PR 1080) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.