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neu.land GmbH

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Bei der Rolandsmühle 9
22763 Hamburg
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mind. 3 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2020-08-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2020. Geschäftsanschrift: Bei der Rolandsmühle 9, 22763 Hamburg. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Gebrauchs- und Konsumartikeln, insbesondere von Produkten für den Freizeitbedarf und aus dem Bereich Innenausstattung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger. Die Gesellschaft verfolgt den weiteren Gegenstand, mit ihrer Geschäftstätigkeit eine erheblich positive Wirkung auf das Gemeinwohl sowie die Umwelt zu erzielen, und orientiert sich dabei an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, insbesondere für den sozialen Zusammenhalt und den Klimaschutz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Gluschke, Fabian, Hamburg, *16.11.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Gluschke, Fabian, Hamburg, geb. 16.11.1979 unter der Firma Trend & Traction Fabian Gluschke e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.07.2020. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register der übertragenden Trend & Traction Fabian Gluschke e.K. am 14.08.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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