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neukirch Spedition & Logistik GmbH & Co. KG

Logistik & Zulieferung, FS-KL, Berufskraftfahrer/in..., Solarstrom, Dreipersonenhaushalte, Speditionskaufmann/-frau, Terminals IV, Logistikdienstleister, Bürokaufmann/-frau
Adresse / Anfahrt
Adolf-Oesterheld-Straße 25-29
31515 Wunstorf
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-28:
Geschäftsanschrift: Adolf-Oesterheld-Str. 29, 31515 Wunstorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2009 mit der Neukirch Spezial-Transporte GmbH & Co.KG mit Sitz in Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRA 110541) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2009-08-04:
Firma geändert, nun: Neue Firma: neukirch Spedition & Logistik GmbH & Co. KG.

2009-08-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2009 mit der neukirch fahrzeug GmbH mit Sitz in Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRB 110045) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-09-07:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Siegfried Neukirch Verwaltungs-GmbH, Wunstorf .

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