2010-01-15: Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2009 hat eine vollständige Neufassung der Satzung, insbesondere in den §§ 1 Ziff. 1 und Ziff. 3 (Firma, Geschäftsjahr), 2 (Zweck des Unternehmens) und 4 (Stammkapital) beschlossen sowie am 06.01.2010 eine Änderung in den §§ 9 Ziff. 1 und Ziff. 4 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 10 Ziff. 3 (Kündigung und Ausscheiden), 11 Ziff. 2 ersatzloses Streichen von § 11 Ziff. 3 und Ziff. 4 (Wirkung der Kündigung und Abfindung) und 12 (Erbfall). Neue Firma: newBIT GmbH - Gesellschaft für Bildung und Beschäftigung im IT-Bereich -. Geschäftsanschrift: Wunstorfer Straße 130, 30453 Hannover. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung von Bildung und Erziehung und die Unterstützung benachteiligter Menschen, insbesondere Arbeitsloser, durch ihre Herkunft oder ihr Geschlecht benachteiligter oder physisch oder psychisch gehandicapter Menschen sowie die Bildung, Erziehung und Förderung insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Gesellschaftszweck sind auch Aktivitäten der freien Jugendhilfe und insbesondere der Jugendberufshilfe zur Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Förderung der freien Jugendhilfe im Allgemeinen. 2. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung, der Betrieb bzw. die Übernahme oder Teilübernahme von Einrichtungen des Bildungs- und des Wohlfahrtswesens und den damit verbundenen Hilfsbetrieben und Nebeneinrichtungen. Dies können insbesondere Einrichtungen sein: - zum Recycling von Geräten der Kommunikations- und Informationstechnologie und zur Aus-, Weiter- und Fortbildung von Jugendlichen und erwachsenen Arbeitslosen in IT- und TK-Berufsbereichen, - zur Ausbildung und Qualifizierung von Jugendlichen in Übungsfirmen, - zur Aus-, Weiter- und Fortbildung und Unterstützung von Lehr- und Ausbildungspersonal, die im Bereich der Förderung Benachteiligter und von Kindern und Jugendlichen tätig sind, - der freien Jugendhilfe und Jugendberufshilfe zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration und zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in belastenden Lebenslagen. Das Schwergewicht der Tätigkeit der Einrichtungen ist die berufliche Qualifizierung, Ausbildung, Umschulung und soziale Betreuung der gemäß Ziff. 1 geförderten Personen, die wegen ihrer Benachteiligung oder Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und für die diese Betriebe daher insbesondere auch zur Eingliederung und gesellschaftlichen Integration erforderlich sind. Entgeltliche Dienstleistungen werden nur in dem Umfang erbracht, der für eine aus- oder weiterbildende Tätigkeit - ggf. gegen Erhebung von Teilnahmegebühren - zur Erfüllung der beruflichen Qualifizierungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahmen erforderlich ist und ausschließlich Ergebnis der Arbeitspädagogik ist.