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nilaplan Unternehmensberatung für Heilberufe GmbH

Beratungsagentur, Mandanten/innen, Ärzte/innen..., Ärzten/innen, Praxisberatung, Praxisführung, Praxisabgabe, Analyse Ihrer Praxiszahlen, Fachgruppenvergleich
Adresse / Anfahrt
Zeppelinstraße 26
47638 Straelen
1x Adresse:

Belfortstraße 9
50668 Köln


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-03:
Der Gesellschaftsvertrag wurde teilweise neu gefasst durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2008. Bestellt als Geschäftsführer: Sattler, Hans-Jürgen, Quickborn-Heide, *29.03.1971. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, nunmehr Geschäftsführer: Botz, Wilfried, Köln, *01.02.1945; Zdarta, Josef, Recklinghausen, *30.07.1953.

2010-11-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Botz, Wilfried.

2011-01-31:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Belfortstraße 9, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Sattler, Hans-Jürgen, Quickborn-Heide, *29.03.1971.

2014-05-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen.

2014-12-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Zdarta, Josef, Recklinghausen, *30.07.1953. Bestellt als Geschäftsführer: Freiherr von Loe, Hubertus, Straelen, *21.05.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2015 mit der Nilaplan linker Niederrhein GmbH Unternehmensberatung für Heilberufe mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 7607) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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