2006-09-21: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung , Projektierung, Fertigung, Vertrieb, Installation und Service an Computer- und Kommunikationssystemen, Netzwerken, Meß- und Steuerungstechnik, Elektronik, Elektrotechnik und Haustechnik, ferner die Durchführung von Schulungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgersvom 27.12.2005 mit der nocotec computersysteme gmbh ( AG Koblenz HRB 5383) mit Sitz in Koblenz-Lay verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 Abs. 1(Gegenstand), 13 (Wettbewerbsverbot) und 5 (Veröffentlichungen) beschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-09-25: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung , Projektierung, Fertigung, Vertrieb, Installation und Service an Computer- und Kommunikationssystemen, Netzwerken, Meß- und Steuerungstechnik, Elektronik, Elektrotechnik und Haustechnik, ferner die Durchführung von Schulungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgersvom 27.12.2005 mit der nocotec computersysteme gmbh ( AG Koblenz HRB 5383) mit Sitz in Koblenz-Lay verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 Abs. 1(Gegenstand), 13 (Wettbewerbsverbot) und 5 (Veröffentlichungen) beschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-08-01: Nicht mehr Geschäftsführer: Nonninger, Rudolf, Koblenz. Bestellt als Geschäftsführer: Nonninger, Nicole, Koblenz, *12.06.1971, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.