2007-09-10: Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
2013-08-13: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 500.000,00 EUR um 160.000,00 EUR auf 660.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der nordmedia Fonds GmbH mit dem Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59763) beschlossen.
2013-08-29: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; dabei wurden die Firma, der Gegenstand des Unternehmens und die allgemeine Vertretungsregelung geändert. Neue Firma: nordmedia - Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die quantitative und qualitative Stärkung und Weiterentwicklung der Medienstandorte Niedersachsen und Bremen insbesondere durch die kulturwirtschaftliche Förderung audiovisueller Inhalte, Vernetzung und Professionalisierung der Branchenakteure, Erschließung neuer Aktionsbereiche und Finanzierungsformen für audiovisuelle Medien sowie den Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums für Medien der Zukunft und dessen Vermarktung. Die Beteiligung an ähnlichen Unternehmen. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer, welche/r die Gesellschaft allein vertritt. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Schäffer, Thomas, Hannover, *17.03.1957, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2013 mit der nordmedia Fonds GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59763) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-11-17: Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 und § 12 (Verfahren und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) beschlossen.