Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

objekt-m DMD GmbH

Möbel und Holzwaren, Objektmöbel, Restaurantmöbel..., Gastronomiemöbel, Holzstühle, Loungemöbel, Gasterlebnis, Gastronomen und Hoteliers, Apfelmark, Apfelmus
Adresse / Anfahrt
Rothgasse 30
96242 Sonnefeld
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Gründung 2008
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-01-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2012. Geschäftsanschrift: Rothgasse 30, 96242 Sonnefeld. Gegenstand des Unternehmens: Möbelhandel und -einrichtung für Gewerbekunden und Endverbraucher. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Marr, Andreas, Sonnefeld, *17.10.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-26:
Die Gesellschaft hat am 16.08.2014 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der DMD INT. LTD mit dem Sitz in Hull / Großbritannien (Gesellschaftsregister für england und Wales Nr. 05902444) eingereicht.

2014-09-05:
Die Gesellschaft hat am 16.08.2014 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der DMD INT. LTD mit dem Sitz in Hull / Großbritannien (Gesellschaftsregister für England und Wales Nr. 05902444) eingereicht. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist entbehrlich, da außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Gläubigerrechte ergeben sicha. nach deutschem Recht aus § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG: Danach können die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Coburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistung können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sicherndeAnspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der objekt-m DMD GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Rothgasse 30, 96242 Sonnefeld) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können im Ubrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.b. nach englischem Recht aus Reg. 11 und 14 CCBMR 2007. Danach kann jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat jeder Gläubiger dieses Verlangen gegenüber dem High Court of Justice (London/Großbritannien) geltend zu machen.Sofern der High Court of Justice auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können im Ubrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

2016-03-03:
Die DMD int. Limited mit dem Sitz in Hull / Großbritannien, Gesellschaftsregister für England und Wales Nr. 05902444) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 07.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 01.12.2014 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing