2019-07-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2019 mit Änderungen vom 11.02.2019 und 05.04.2019. Geschäftsanschrift: Rainäckerstraße 58, 70794 Filderstadt. Gegenstand: Dienstleistungen wie Personalgewinnung, Personalberatung, Unternehmensberatung, Trainings, Vorträge sowie das Erstellen von Publikationen, auch auf dem Wege im Social Media Recruiting & Marketing. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dannhäuser, Ralph, Filderstadt, *14.11.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dannhäuser, Meike, geb. Beck, Filderstadt, *08.02.1982. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Dannhäuser, Ralph, Filderstadt, *14.11.1975 als Inhaber der Firma "on-connect Ralph Dannhäuser e.K.", Filderstadt (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 726100) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 16.01.2019 mit Änderungen vom 11.02.2019 und 05.04.2019. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2019-07-11: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "on-connect Ralph Dannhäuser e.K.", Filderstadt am 11.07.2019 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.