2009-06-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2009. Geschäftsanschrift: Enzstraße 28, 70806 Kornwestheim. Gegenstand: Betrieb einer Spedition. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Damm, Sebastian, Remseck am Neckar, *08.12.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Sebastian Damm, * 08.12.1972, Remseck am Neckar als Inhaber der Firma "one solution logistics e.K.", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 723538) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.05.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.05.2009. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "one solution logistics e.K.", Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 723538) am 15.06.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.