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onformative GmbH

Adresse / Anfahrt
Frankfurter Allee 53
10247 Berlin
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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2013-03-21:
Firma: onformative GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Frankfurter Allee 53, 10247 Berlin Gegenstand: Der Betrieb einer Agentur für generative Gestaltung und Grafikdienstleistungen, insbesondere Informationsvisualisierung, Datenvisualisierung, generative Illustrationen, dynamische Corporate Design, Medieninstallationen, Produktdesign, Fassaden- und Raumbespielungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kiefer, Cedric, *17.09.1982, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Laub, Julia, *10.05.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.02.2013 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der onformative OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47654 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.02.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..