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onsite Fleetmanagement GmbH

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Wachstwiete 2c
22175 Hamburg
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6 Ansprechpartner/Personen
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mind. 6 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-05-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2022. Geschäftsanschrift: Wachstwiete 2 c, 22175 Hamburg. Gegenstand: Betreiben eines Fuhrpark- und Flottenmanagements und alle in Verbindung gebrachte Tätigkeiten jeglicher Art, ausgenommen erlaubnispflichtige; ferner der Ausbau und der Aufbau von Ladeinfrastrukturen im privaten und öffentlichen Raum, die Verbringung und der Transport von Fahrzeugen, die An - und Vermietung von Fahrzeugen sowie der Ankauf und Verkauf von Fahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kluck, Marcus-Christian, Hamburg, *11.06.1997, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kluck, Marcus-Christian, Hamburg, *11.06.1997 unter der Firma Marcus Kluck onsite Fleetmanagement e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.05.2022. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.05.2022 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.