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pad - präventive, altersübergreifende Dienste im sozialen Bereich - gGmbH

Gemeinnützige Organisation, JFE, Jugendwohnen..., Tagesgruppe, Akaziengrund, Delinquenz, Präventionsprojekt, Glücksspiel, Verhaltenssüchte, Glücksspielsucht, Präventionszentrum
Adresse / Anfahrt
Kastanienallee 55
12627 Berlin
11x Adresse:

Charlottenburger Straße 2
13086 Berlin


Schivelbeiner Straße 6
10439 Berlin


Fichtelbergstraße 7
12685 Berlin


Marzahner Promenade 32
12679 Berlin


Marzahner Promenade 36
12679 Berlin


Köpenicker Straße 184
12683 Berlin


Allee der Kosmonauten 77
12681 Berlin


Wartenberger Straße 24
13053 Berlin


Alice-Salomon-Platz 3
12627 Berlin


Hellersdorfer Promenade 14b
12627 Berlin


Grüntaler Straße 11
13359 Berlin


Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-11-14:
Firma: pad - präventive, altersübergreifende Dienste im sozialen Bereich - gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kastanienallee 55, 12627 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 52 ff AO) der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Arbeit, vorrangig im Rahmen von Prävention, mit und für Menschen aller Altersgruppen mit dem Ziel der Integration in die Gesellschaft. Die Arbeit der pad gGmbH dient insbesondere den Menschen, die aufgrund persönlicher und/oder sozialer Problemsituationen besondere Schwierigkeiten haben, in der Gesellschaft ihren Platz zu finden. Gegenstand der Gesellschaft ist: die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie des Schutzes von Ehe und Familie, die Förderung der Bildung und Erziehung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Gesellschaft erfüllt o.g. Zweck hauptsächlich durch den Aufbau und Unterhaltung von Einrichtungen, in denen Maßnahmen und Projekte im Sinne der Sozialgesetzgebung (SGB Vlll, IX und XII) sowie Maßnahmen zur Umsetzung von Projekten des SGB ll und lll entwickelt, erprobt und durchgeführt werden. Diese sind territorial vernetzt und wirken durch ihre gemeinwesenorientierte Arbeit im Sozialraum. Der Satzungszweck der Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie des Schutzes von Ehe und Familie wird insbesondere verwirklicht in: der Einrichtung von Kinder-, Jugend- und Familienzentren, der Einrichtung von Jugendfreizeit- und andere offene Einrichtungen wie u.a. sozialen Begegnungsformen und Elterntreffpunkten, der Entwicklung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung in stationären Wohnformen, in teilstationären Einrichtungen und ambulanten Hilfen, der Einrichtung von Kindertagesstätten, der Beratung und Betreuung im Rahmen der Jugendstraffälligenhilfe, der Einrichtung von sozialen Wohnungseinrichtungen insbesondere für benachteiligte Menschen, der Einrichtung von betreutem Wohnen für ältere Menschen mit Beeinträchtigungen. Der Satzungszweck der Förderung der Bildung und Erziehung wird insbesondere verwirklicht in: der Einrichtung von Bildungseinrichtungen, der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und Fachkräfte der sozialen Arbeit. Der Satzungszweck der Förderung des Wohlfahrtswesens wird insbesondere verwirklicht in: der Einrichtung von Suchthilfe- und soziale Wohneinrichtungen insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen, der Realisierung eines Beschäftigungsbereiches mit sozialpädagogischer Betreuung inkl. Aktivierung und Berufsorientierung für insbesondere benachteiligte Zielgruppen wie suchtauffällige und arbeitsmarktferne Menschen. Der Satzungszweck der Förderung des demokratischen Staatswesens wird insbesondere verwirklicht durch: Projekte zur Demokratieentwicklung u.a. im Bereich der politisch-historischen Bildung und der Gewaltprävention und/oder im Rahmen von Landes- und Bundesprogrammen zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung, den Aufbau von zivilgesellschaftlichen Vernetzungsstrukturen, die Förderung der Selbsthilfe (Teilhabe und Partizipation) und des ehrenamtlichen Engagements in den Einrichtungen, die Planung und Durchführung von interkulturellen Begegnungen und Projekten. Der Satzungszweck der Förderung mildtätiger Zwecke wird insbesondere verwirklicht durch: die Realisierung von Ferienfahrten, Freizeiten und kulturellen Angeboten für bedürftige Menschen zur Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe. Dafür werden erforderliche Organisations- und Verwaltungsstrukturen genutzt, aufgebaut und unterhalten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.200,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Drahs, Wolfgang, *15.12.1956, Ahrensfelde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wächter, Andreas, *23.09.1979, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.06.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der pad e.V. - Eltern und Jugendliche gegen Drogenmißbrauch mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 10849 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.06.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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