2020-02-14: Firma: panamono GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Mainzer Straße 19, 10247 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen als Konzept- und Designstudio, Werbeagentur und in der Medienproduktion, An- und Verkauf von Waren, insbesondere der Betrieb von Onlineshops für den Vertrieb von Modeaccessoires, Kleidungsstücken, Kunstwerken und Fanartikeln. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Neuhaus, Christoph, *15.09.1995, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Martin, Salli Rebecca, *25.02.1994, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; 2.
Ost, Joran Wilhelm, *27.05.1996, Flensburg; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.01.2020
2020-08-24: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Darkbright Film UG mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-03-26: Gegenstand: Die Produktion und Vertrieb von audiovisueiien Medien aller Art, insbesondere von Filmen, TV-Kampagnen, Musikvideos, Video- und Fotoinhalten, Podcasts und lnterviewformaten, Produktionsbezogene Serviceangebote sowie das Betreiben eines eigenen Online Shops für Merchandise und Fan-Artikel; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, u.a. geändert in § 2 (Gegenstand), § 3 (Geschäftsanteile) und § 6 (Vertretung).