Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

peha Hagmann GmbH

Luftpolsterfolie, Geschäftstage, Filzgleitern..., Möbelhüllen, Möbellogistik, Umzugslogistik, Markierungspunkte, Preishandauszeichner, Haftetiketten, Zzgl
Adresse / Anfahrt
Herbert-Sehm-Straße 34
74199 Untergruppenbach
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: peha Hagmann GmbH. Gegenstand geändert; nun: Dienstleistungen im Bereich Vertrieb von EDV-Software, Internet und Werbung und der Handel mit Verpackungs- und Verbrauchsmaterialien, Betriebsmitteln und PBS (Papeterie, Büro, Schreibwaren) und Speditions- und Lagereitätigkeiten, insbesondere Verpackungs- und Logistikaufgaben für Dritte.

2009-03-09:
Neue Geschäftsanschrift: Herbert-Sehm-Str. 34, 74199 Unterguppenbach.

2011-01-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 150.000,00 EUR.

2011-02-14:
Sitz von Amts wegen berichtigt in: Untergruppenbach. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Herbert-Sehm-Str. 34, 74199 Untergruppenbach.

2014-03-11:
Einzelprokura: Hagmann, Tobias, Untergruppenbach, *30.12.1991.

2017-03-24:
Prokura erloschen: Hagmann, Gertrud, Untergruppenbach, *20.02.1963.

2017-04-07:
Einzelprokura: Hagmann, Sebastian, Untergruppenbach, *04.06.1990.

2020-08-13:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.05.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "samariter-medien GmbH", Untergruppenbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 758495) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing