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pixies GmbH

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Zehdenicker Straße 7a
10119 Berlin
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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-03-16:
Firma: pixies GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Zehdenicker Straße 7a, 10119 Berlin; Gegenstand: Konzeption, Produktion und Distribution von Kreativ- und Kommunikationskonzepten für gängige Verwertungskanäle- und Plattformen, in allen gängigen digitalen, analogen und interaktiven Medienformaten und deren Verwaltung, Lizenzierung und Analyse. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Handke, Annabelle, *20.02.1974, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Ziesemann, Ole Otto, *17.09.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.02.2022; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der pixies Handke & Ziesemann oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 59635 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.02.2022. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.