2017-02-24: Partnerschaft. Gegenstand: Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich der Architektur sowie Beratungs- und Dienstleistungen im Planungsbereich. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dipl.-Ing. Heiko, Faber, Architekt, Aachen, *28.07.1975; Dipl.-Ing. Krämer, Jochen, Architekt, Herzogenrath, *22.03.1974.