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plancontext GmbH

Wettbewerbsbetreuung, Gutachterverfahren, Landesgartenschau Furth..., Spielplatzprogramm, Stangenpfuhl, VgV-Verfahren, Wettbewerbserfolge, LUGA, Ausstellungskonzept, Steinplatz
Adresse / Anfahrt
Greifenhagener Straße 39
10437 Berlin
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-05:
Firma: plancontext GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Greifenhagener Str. 39, 10437 Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Landschaftsplanung und -gestaltung einschließlich gutachterlicher Tätigkeiten und die Ausführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Brzezek, Uwe, *20.02.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Loderer, Christian, *04.05.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Sadtler, Dirk, *05.02.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.07.2009 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der sadtler loderer brzezek plancontext landschaftsarchitekt und dipl.-ing. für landespflege partnerschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, PR 585 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.07.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2010-04-14:
Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleitungen im Bereich Landschaftsplanung und -gestaltung einschließlich gutachterlicher Tätigkeiten und die Ausführung aller damit zusammenhängender Tätigkeiten. Die gem. § 4 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) geltenden Berufspflichten sind zu beachten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen)..

2013-06-19:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Sadtler, Dirk Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplanes vom 02.10.2012 mit Änderungen vom 18.12.2012 und 23.04.2013 und 30.05.2013, dem die Gesellschafterversammlungen vom 02.10.2012, 23.04.2013 und 30.05.2013 zugestimmt haben, Teile ihres Vermögens zur Neugründung auf die Plancontrol Sadtler GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 150690 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..