2013-10-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2013. Geschäftsanschrift: Siedlung 32, 04603 Nobitz OT Niederleupten. Gegenstand des Unternehmens: sind alle im Zusammenhang mit dem Natur- und Umweltschutz stehenden Geschäfte und Maßnahmen, die Landschaftspflege und der Landschaftsbau, insbesondere die Gestaltung oder Umgestaltung, der Bau und die Pflege von Grün- und Freianlagen jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Berthel, Thomas, Nobitz, *05.09.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Unternehmens Thomas Berthel Garten- und Landschaftsbau e.K. (Amtsgericht Jena HRA 503502) mit dem Sitz in Nobitz aus dem Vermögen des Kaufmanns Thomas Berthel und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungserklärung vom 27.08.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 das von dem Einzelkaufmann Berthel, Thomas, Nobitz OT Niederleupten, *05.09.1974 unter der Firma Thomas Berthel Garten- und Landschaftsbau e.K. (Amtsgericht Jena HRA 503502) mit dem Sitz in Nobitz betriebene Unternehmen nach Ausgliederung aus dem Vermögen des Einzelkaufmann übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.