2009-08-27: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie des § 11 Abs. 5 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Farrenrott 16, 69488 Birkenau. Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von medizintechnischen und elektromedizinischen Geräten und Hilfsmitteln sowie Durchführung damit in Zusammenhang stehender Beratungs- und Schulungsmaßnahmen. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.
2009-08-27: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Puls Med GmbH mit Sitz in Birkenau (Amtsgericht Darmstadt HRB 41264) und der 3 DX Signal Therapie Deutschland GmbH mit Sitz in Birkenau (Amtsgericht Darmstadt HRB 41263) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 75.600,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 06.08.2009 Bezug genommen.
2009-08-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Puls Med GmbH mit Sitz in Birkenau (Amtsgericht Darmstadt HRB 41264) und der 3 DX Signal Therapie Deutschland GmbH mit Sitz in Birkenau (Amtsgericht Darmstadt HRB 41263) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-07-08: Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von medizintechnischen und elektromedizinischen Geräten und Hilfsmitteln, die Durchführung damit im Zusammenhang stehender Beratungs- und Schulungsmaßnahmen sowie die Erbringung von Bürodienstleistungen.