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port-neo AG

Informationstechnologie & -dienste, Gesamtpaket für Onlineshops, Emotionalisierung..., Digitalexperten, Agenturleistungen
Adresse / Anfahrt
Relenbergstraße 80
70174 Stuttgart
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Gründung 2007
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-05-19:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 19.04.2022. Geschäftsanschrift: Relenbergstraße 80, 70174 Stuttgart. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Umsetzung von Marke-tingkonzepten für Unternehmen mit dem Ziel der Umsatzsteigerung. Ferner ist Ge-genstand des Unternehmens die technologisch orientierte Beratung von Unter-nehmen zur Bewältigung der digitalen Transformation, auch zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Produkte, die Erbringung von Programmier - und Entwick-lungsleistungen, die Analyse von Daten und die Einführung und der Betrieb von Applikationen, digitalen Plattformen und Infrastrukturen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen, Zweigniederlassungen und Zweigbetriebe im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens mittel-bar und unmittelbar zu dienen. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Aygan, Murat, Stuttgart, *13.12.1968; Vorhölter, Kai, Stuttgart, *31.03.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "port-neo GmbH", Stuttgart gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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