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5x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 15 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: praemino Vertriebs GmbH. Gegenstand geändert; nun: Beratung sowie Vermittlung von Warengeschäften aller Art, insbesondere Non-food-Artikel.

2009-05-04:
Geschäftsanschrift: Asperger Straße 39, 74078 Heilbronn.

2017-09-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "G.H. Electronics GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 105988) um 26.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Global Reach Business Services GmbH. Stammkapital nun: 51.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Strack, Wolfgang, Heilbronn, *28.05.1944, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-15:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "G.H. Electronics GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 105988) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-08-29:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2019 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Meyer Schuh GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 101555) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.