2020-01-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2019. Geschäftsanschrift: Westring 3a, 76829 Landau in der Pfalz. Gegenstand: ambulante Betreuungen und Pflegedienst. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lange, Artur, Bruchsal, *19.03.1987, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-05-20: Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme nach Ausgliederung des Unternehmens, betrieben unter der Firma Mensch im Mittelpunkt pricura eK, Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30124) beschlossen. Geändert, nun: Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.03.2021 mit Nachtrag vom 07.05.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.03.3021 mit Nachtrag vom 07.05.2021 das von dem Einzelkaufmann Artur Lange, Bruchsal, *19.03.1987 unter der Firma Mensch im Mittelpunkt pricura eK mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30124) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 20.05.2021 erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.