2011-11-25: Nicht mehr Geschäftsführer: Heinrichs, Josef, Diplom-Ingenieur, Aachen. Bestellt als Geschäftsführer: Verdin, Olivier Raymond S., Eupen/Belgien, *22.05.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-10-10: Änderung zur Geschäftsanschrift: Dresdener Straße 3, 52068 Aachen. Bestellt als Geschäftsführer: Behle, Alexandra, Würselen, *11.12.1979, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Verdin, Olivier Raymond S., Eupen/Belgien / Belgien, *22.05.1961.
2017-12-18: Mit der ZEITUNGSVERLAG AACHEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aachen als herrschendem Unternehmen ist am 05.12.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2017 zugestimmt.
2018-08-24: Der mit der ZEITUNGSVERLAG AACHEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aachen am 05.12.2017 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 09.08.2018 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 hat der Änderung zugestimmt.
2020-03-30: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Medienhaus Aachen GmbH am 30.03.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der mit der Medienhaus Aachen GmbH am 05.12.2017 nebst Änderung vom 09.08.2018 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Eintritt der Wirksamkeit der Verschmelzung erloschen.
2020-03-30: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.02.2020 mit der Medienhaus Aachen GmbH mit Sitz in Aachen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.