2009-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand). Neuer Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von EDV-Software, Handel mit EDV-Hardware und Dienstleistung. Bestellt Geschäftsführer: Schuster, Thomas, Hamburg, *19.01.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-05-19: Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 und 7 beschlossen.
2013-03-04: Ausgeschieden Geschäftsführer: Dalheimer, Finn, Hamburg, *20.03.1971. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Ott, Gunnar, Ellerau, *03.01.1978.
2015-07-01: Bestellt Geschäftsführer: Meetz, Hanno, Hamburg, *07.05.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Ott, Gunnar, Ellerau, *03.01.1978.
2015-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: prioeins management consultants GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung, Softwareentwicklung, Lizenzierung von Software, Projektentwicklung und das Bodyleasing, ferner die Erbringung von Dienstleistungen jeder Axt, soweit dafür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der prioeins management consultants GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 104463) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.