2011-10-24: pro Vitus e.V., Meppen ( Meppen). Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 17.08.2011 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2011 Teile des Vermögens der "Kinderhilfe" Verein für heilpädagogische Hilfe e.V. mit Sitz in Meppen (AG Osnabrück VR 120056) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist wirksam geworden mit gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.10.2011. Als nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.