2007-07-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2006. Gegenstand: Erbringung von Jugendhilfeleistungen und Entwicklung von Jugendhilfeprojekten. Hierbei erbringt die Gesellschaft im öffentlichen Interesse und weltanschaulich offen insbesondere die Leistungen nach § 27 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung und die damit verbundenen Beherbergungs- und Versorgungsleistungen einschließlich pädagogischer Betreuungsleistungen). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer-Bothling, Matthias, Diekholzen, *22.06.1949; Pabsch, Dietmar, Bad Salzdetfurth, *18.04.1954.
2014-07-01: Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer-Bothling, Matthias, Diekholzen, *22.06.1949.
2020-09-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Pabsch, Dietmar, Bad Salzdetfurth, *18.04.1954.
2020-10-30: Bestellt als Geschäftsführer: Müller-Schmalfeldt, Jörg, Hildesheim, *19.10.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Ottleben, Daniel, Bad Salzdetfurth, *11.04.1982.
2021-08-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Müller-Schmalfeldt, Jörg, Hildesheim, *19.10.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Ottleben, Daniel, Bad Salzdetfurth, *11.04.1982, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Ottleben, Daniel, Bad Salzdetfurth, *11.04.1982.
2021-11-30: Einzelprokura: Jöskowiak, Stefanie, Schellerten, *17.02.1986. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 11.10.2021 mit der pro kids ambulante Jugendhilfen gGmbH, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200577) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.