Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

pro-micron GmbH

Mess-/Regeltechnik, Marke, Anstellung..., Zerspanung, Sensorsysteme, Arbeitszeitgestaltung
Adresse / Anfahrt
Gottlieb-Daimler-Straße 6
87600 Kaufbeuren
Kontakt
25 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 25 Mitarbeiter
Gründung 2002
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2018. Geschäftsanschrift: Innovapark 20, 87600 Kaufbeuren. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Herstellung von drahtlosen Sensorsystemen, einschließlich der Auftragsentwicklung für Kunden, der Entwicklung und Herstellung eigener Produkte sowie die Vermarktung der Leistungen der Gesellschaft. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Wunderlich, Rainer, Kaufbeuren, *15.05.1960; von Zastrow-Marcks, Hubertus, Wertingen, *29.07.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Pro-micron GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 8008).

2020-12-29:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 4-6, 87600 Kaufbeuren. Die pro-micron Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 8014) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing