2014-08-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2014. Geschäftsanschrift: Mainzer Straße 35, 65239 Hochheim am Main . Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Chemikalien und Anlagen zur Wasseraufbereitung, Service und Wartung von Anlagen zur Wasseraufbereitung sowie die Entwicklung umwelttechnischer Verfahren. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Huth, Steffen, Mannheim, *12.09.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Huth, Wolf-Dietger, Mainz, *22.09.1953.
2015-03-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Huth, Steffen, Mannheim, *12.09.1981. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Huth, Wolf-Dietger, Mainz, *22.09.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Huth, Wolf-Dietger, Mainz, *22.09.1953.
2015-11-16: Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 , 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen und Abtretungsverlangen), 8 (Tod eines Gesellschafters), 10 (Organe der Gesellschaft) und 12 (Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, Informations- und Nachweispflichten) und die Ergänzung durch einen neuen § 13 (Beirat) beschlossen. Die bisherigen §§ 13 - 23 erhalten aufgrund der Ergänzung jetzt die Nummerierung §§ 14 - 24. Weiter wurde der § 15 (künftig § 16 - Einberufung der Gesellschafterversammlung) geändert.
2016-01-06: Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2015 mit Nachtrag vom 22.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 13.500,00 EUR und die Einfügung des § 3 Abs. 3 ( Genehmigtes Kapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 38.502,00 EUR. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2015 und 22.12.2015 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 31.12.2016 um bis zu 19.000.- EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobwei das Bezugsrecht der Gesellschafter ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2016).
2016-03-15: Auf Grund der von der Gesellschafterversammlung vom 18.11./22.12.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 11.500,00 EUR auf 50.002,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 02.03.2016 ist der Gesellschaftsvertrag in § 3 geändert. Neues Stammkapital: 50.002,00 EUR. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.11./22.12.2015 (Genehmigtes Kapital 2016) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 7.500,00 EUR.